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Familienhebamme des Landkreises

Nr. 53

Leistungsbeschreibung

Der Schwerpunkt der Familienhebammentätigkeit liegt im Bereich der gesundheitlichen, medizinischen und psychosozialen Beratung von Schwangeren, jungen Müttern und ihren Säuglingen.

Die Tätigkeit umfasst die Betreuung während der Schwangerschaft  maximal bis zum Ende des 1. Lebensjahres. Die präventive Arbeit der Familienhebamme soll bei Erkennen von sozialen Risikofaktoren darauf ausgerichtet sein, Elternkompetenzen gezielt zu stärken. Zu den o.g. Risikofaktoren gehören z.B. die Störung des familiären Umfeldes oder einer Familiensituation, die zur Beeinträchtigung des Kindes führen könnte.

Die Betreuung erfolgt im persönlichen Umfeld der Schwangeren und Mütter/ Familien.

Eine enge Kooperation besteht bei entsprechendem Bedarf mit anderen professionellen Fachdiensten und Fachkräften.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Angebot der Familienhebamme richtet sich unter anderem an:

  • Erstgebärende unter 18 Jahren
  • Behinderte Schwangere und Mütter
  • Chronisch kranke Schwangere und Mütter
  • Psychisch belastete/ kranke Schwangere und Mütter
  • Suchtkranke Schwangere und Mütter
  • Mütter mit frühgeborenen Kindern oder Kindern mit besonderen gesundheitlichen Risiken
  • Mütter mit Schreibabys und anderen Regulationsstörungen des Kindes
  • Schwangere und Mütter mit Migrationshintergrund
  • Schwangere und Mütter mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
  • Schwangere und Mütter, die in einem gewaltätigen Milieu leben
  • Mütter, Väter, Familien, die sich Unterstützung wünschen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Zu den weiteren Aufgaben der Familienhebamme gehören:

  • Anleitung bei der Ernährung und Pflege des Säuglings
  • Fördern der Entwicklung einer guten Mutter-/ Vater- Kind- Bindung
  • Hinwirken auf die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen für Mutter und Kind
  • Beobachtung der körperlichen, neurologischen und emotionalen Entwicklung des Säuglings
  • Hinwirken auf das Schaffen einer für die Entwicklung des Säuglings gesunden Umgebung und eines gewaltfreien Umgangs
  • Hilfe bei der Beseitigung einer bereits bestehenden sozialen Isolierung von Mutter und Kind
  • Unterstützung und Beratung der Mutter bei bereits bestehender, erheblicher und emotionaler Unsicherheit mit dem Kind und bei bestehender Überforderung
  • Erhöhte Aufmerksamkeit für alle Zeichen einer sich anbahnenden Kindesvernachlässigung oder - Misshandlung
  • Motivation zur Selbsthilfe

Rechtsgrundlage

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