Dorfmobilförderung
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin stellt in diesem Jahr 30.000 Euro als investive Förderung für innovative Verkehre auf dem Gebiet der solidarischen Mobilität mittels gemeinschaftlich genutzter Kraftfahrzeuge und e-Bikes zur Verfügung. Diese Angebote sollen ausdrücklich über den bereits bestehenden Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hinausgehen und die Mobilität im ländlichen Raum verbessern.
Die Organisation eines gemeinschaftlich genutzten Fahrzeuges erfordert kontinuierliches Engagement mehrerer Personen. Dies kann ehrenamtlich oder durch die Gemeinde erbracht werden. Grundgedanke des Dorfmobils ist das Teilen eines Fahrzeuges, egal ob eine Person ehrenamtlich andere Personen fährt oder ob selbst gefahren wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das gemeinschaftlich genutzten Fahrzeuge (Dorfmobil) sollen nicht den öffentlichen Verkehr ersetzen. Fahrten mit dem Dorfmobil dürfen nicht in Konkurrenz mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot stehen. Die Beförderung gegen Entgelt nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) obliegt im übrigen öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Ostprignitz-Ruppin der ORP.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- formloser schriftlicher Antrag
- Konzeption mit einem Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides ohne vorherige Zustimmung der Bewilligungsbehörde nicht begonnen wird
Bitte richten Sie den Antrag bitte per Mail an:
Frau Elisabeth Jänsch
Team Kreisentwicklung und Mobilität
mobilitaet@opr.de
Für eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team Kreisentwicklung Mobilität während der Sprechzeiten zur Verfügung – gern auch telefonisch.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie die Abgabefrist: 30. Juli 2023.