Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten
Leistungsbeschreibung
Natura 2000 ist ein EU-weites zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung bedrohter Lebensraumtypen und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Es setzt sich aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie zusammen. Landwirte, deren Land in einem Natura 2000-Gebiet liegt, können dieses nicht wie gewohnt bewirtschaften. Die Zuwendung wird für die Erhaltung und Förderung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in den für Brandenburg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten mit gesetzlichen Auflagen gewährt. Sie soll den zu leistenden Mehraufwand sowie die Einkommensverluste für die erbrachten Leistungen in einer ausgewiesenen Gebietskulisse decken.
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, unabhängig ihrer Rechtsform, die ihre betriebseigenen Flächen selbst bewirtschaften. Die Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn die betreffenden Flächen in einer Kulisse liegen. Außerdem muss die Förderfähigkeit durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin bestätigt werden. Für die Antragsbearbeitung von im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen ist das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises zuständig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
-
Sie bewirtschaften ein landwirtschaftliches Unternehmen. Die Rechtsform des Unternehmens ist für die Antragstellung unerheblich.
-
Sie verfügen über mehr als einem Hektar landwirtschaftliche Fläche (Ackerland oder Dauergrünland) und die Fläche liegt in einem europäischen Schutzgebiet mit gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Flächenbewirtschaftung.
-
Sie üben ganzjährig auf der Fläche eine landwirtschaftliche Tätigkeit aus.
-
Der Einzelschlag ist mind. 0,3 Hektar groß.
-
Sie verfügen über eine Betriebsnummer und den Zugang zur zentralen Datenbank InVeKoS (ZID).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.agrarantrag-bb.de („profil Inet WebClient“). Sie benötigen für die Antragstellung Ihre Betriebsnummer (BNR-ZD) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN).
Die Betriebsnummer kann beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beantragt werden. Wenn die Betriebsnummer vorliegt, kann beim Landeskontrollverband Berlin Brandenburg eV die entsprechende PIN beantragt werden.
Achtung: Damit wir Ihren Antrag bzw. Ihre Anträge bearbeiten können, müssen Sie folgende Unterlagen schriftlich beim Sachgebiet Landwirtschaft einreichen:
- Datenbegleitschein(e) zu dem/den Einreichvorgang/-vorgängen (aus WebClient ausdrucken),
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht,
- gegebenenfalls Kopie des aktuellen GbR-Vertrags.
Antragsschluss ist der 15. Mai eines jeden Jahres. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag bis zu 25 Tage nach Antragsschluss verspätet einzureichen. Hier ist jedoch zu beachten, dass ab Tag 1 der verspäteten Antragseinreichung die Prämie um 1 Prozent pro Werktag gekürzt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Die Beteiligung ist freiwillig. Alle Antragsflächen sind in ihrer konkreten Form und Lage innerhalb von Feldblöcken einzuzeichnen und mit den entsprechenden Fördervermerken zu versehen (Digitales FeldblockkatasterGIS InVeKoS).
Die Förderfähigkeit der beantragten Fläche muss durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises bestätigt werden. Generell sind die Zahlungen an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, also an vorgegebene Standards im Bereich Umwelt, Gesundheit und Tierschutz geknüpft (Cross-Compliance). Der Bindungszeitraum für die eingegangene Verpflichtung einer Agrarumwelt- und Klimamaßnahme beträgt mindestens fünf Jahre. Es sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.
Rechtsgrundlagen
Delegierte VO (EU) Nr. 639/2013
Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014
Delegierte VO (EU) Nr. 807/2014
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 641/2014
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014
Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg
Richtlinie zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura-2000-Gebieten
Verwaltungsvorschrift zu den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO)