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Agrarförderung (Blüh- und Ackerrandstreifen)

Leistungsbeschreibung

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau (wird gegenwärtig aktualisiert) gewährt das Land Brandenburg zur Integration der Belange des Umweltschutzes in die landwirtschaftliche Produktion Zuwendungen für landwirtschaftliche Unternehmen.

Ziel der Förderung ist die Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur, soweit diese Verfahren im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums stehen. Gefördert wird die standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen durch die Etablierung einer oder mehrerer Strukturelemente auf der Ackerfläche des Betriebes des Zuwendungsempfängers/der Zuwendungsempfängerin während des Verpflichtungszeitraumes. Dazu gehören ein- und mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen sofern sie in der entsprechenden Kulisse liegen.

Die finanziellen Zuwendungen werden entsprechend der Größe der angelegten ein- und mehrjährigen Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen gewährt. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, unabhängig ihrer Rechtsform, die ihre betriebseigenen Flächen selbst bewirtschaften. Für die Antragsbearbeitung von im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen ist das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises zuständig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie bewirtschaften ein landwirtschaftliches Unternehmen. Die Rechtsform des Unternehmens ist für die Antragstellung unerheblich.

  • Sie verfügen über mehr als einen Hektar landwirtschaftliche Fläche (Ackerland oder Dauergrünland) im Land Brandenburg oder Berlin.

  • Sie bewirtschaften die Flächen ganzjährig selbst.

  • Sie verfügen über eine Betriebsnummer und eine PIN.

  • Die Blüh- bzw. Ackerstreifen weisen eine Mindestgröße von 0,3 Hektar auf. Sie sind mindestens 10 Meter bis maximal 50 Meter breit. Die Blüh- bzw. Ackerstreifen müssen innerhalb der dafür ausgewiesenen Kulisse liegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.agrarantrag-bb.de („profil Inet WebClient“). Sie benötigen für die Antragstellung Ihre Betriebsnummer (BNR-ZD) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN).

Achtung: Damit wir Ihren Antrag bzw. Ihre Anträge bearbeiten können, müssen Sie folgende Unterlagen schriftlich beim Sachgebiet Landwirtschaft einreichen:

  • Datenbegleitschein(e) zu dem/den Einreichvorgang/-vorgängen (aus WebClient ausdrucken und unterschreiben)
  • ggf. Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht
  • ggf. Kopie des aktuellen GbR-Vertrags
  • Nachweis über das verwendete Saatgut
  • schlagbezogene Aufzeichnungen

Die Antragsstellung ist an den Antrag zur Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gekoppelt. Die KULAP-Antragstellung (Neu-, Erweiterungs-, Übernahme- und Änderungsanträge) erfolgt ab 01.11. bis zum 31.12. (Ausschlussfrist). Die Auszahlung der Maßnahmen wird im Rahmen des Agrarförderantrags zum 15.05. beantragt. Der Bindungszeitraum für die eingegangene Verpflichtung beträgt 5 Jahre.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Alle Antragsflächen sind in ihrer konkreten Form und Lage innerhalb von Feldblöcken einzuzeichnen und mit den entsprechenden Fördervermerken zu versehen (Digitales Feldblockkataster).

Für die Anlage der ein- oder mehrjährigen Blühstreifen müssen standortangepasste Saatgutmischungen (vorgeschriebene Blühmischungen) verwendet werden. Ein- und mehrjährige Blühstreifen sowie Ackerrandstreifen müssen in der Kulisse „Ackerrand- und Blühstreifen“ (verpflichtend für alle neuen Flächen ab 2021) liegen.

Rechtsgrundlagen

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