Agrarförderung (Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete)
Leistungsbeschreibung
Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten (AGZ) gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen in Form einer Ausgleichszulage. Damit soll in den benachteiligten Gebieten ein Beitrag zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, zur Erhaltung der Landschaft sowie zur Erhaltung und Förderung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen geleistet werden. Zu den benachteiligten Gebieten zählen insbesondere landwirtschaftliche Flächen, deren Ertragsfähigkeit natürlich stark begrenzt ist. Die benachteiligten Gebiete wurden nach Vorgaben der Europäischen Union abgegrenzt.
Die finanzielle Zuwendung erfolgt flächenbezogen, einschließlich förderfähiger Landschaftselemente, innerhalb der ausgewiesenen Kulisse der benachteiligten Gebiete im Land Brandenburg und in Berlin. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, unabhängig ihrer Rechtsform, die ihre betriebseigenen Flächen selbst bewirtschaften. Für die Antragsbearbeitung von im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen ist das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises zuständig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Sie bewirtschaften ein landwirtschaftliches Unternehmen, unabhängig von der gewählten Rechtsform.
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Sie verfügen über mehr als einen Hektar landwirtschaftliche Fläche (Ackerland oder Dauergrünland) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin; die Fläche liegt in der Kulisse der benachteiligten Gebiete.
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Sie bewirtschaften diese Flächen ganzjährig selbst.
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Der Einzelschlag ist mindestens 0,3 Hektar groß.
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Sie verfügen über eine Betriebsnummer für die zentrale Datenbank InVeKoS.
Auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) finden Sie unter dem Punkt "Welche Voraussetzungen sind erforderlich?" eine Übersicht über die als benachteiligt ausgewiesenen Gebiete sowie eine entsprechende Shape-Datei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.agrarantrag-bb.de („profil Inet WebClient“). Sie benötigen für die Antragstellung Ihre Betriebsnummer (BNR-ZD) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN).
Die Betriebsnummer kann beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beantragt werden. Wenn die Betriebsnummer vorliegt, kann beim Landeskontrollverband Berlin Brandenburg eV die entsprechende PIN beantragt werden.
Achtung: Damit wir Ihren Antrag bzw. Ihre Anträge bearbeiten können, müssen Sie folgende Unterlagen schriftlich beim Sachgebiet Landwirtschaft einreichen:
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Datenbegleitschein(e) zu dem/den Einreichvorgang/-vorgängen (aus WebClient ausdrucken),
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gegebenenfalls Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht,
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gegebenenfalls Kopie des aktuellen GbR-Vertrags.
Antragsschluss ist der 15. Mai eines jeden Jahres. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag bis zu 25 Tage nach Antragsschluss verspätet einzureichen. Hier ist jedoch zu beachten, dass ab Tag 1 der verspäteten Antragseinreichung die Prämie um 1 Prozent pro Werktag gekürzt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
Alle Antragsflächen sind in ihrer konkreten Form und Lage innerhalb von Feldblöcken einzuzeichnen und mit den entsprechenden Fördervermerken zu versehen (Digitales FeldblockkatasterGIS InVeKoS). Generell sind die Ausgleichszahlungen an die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, das heißt an vorgegebene Standards im Bereich Umwelt, Gesundheit und Tierschutz (Cross-Compliance) geknüpft.