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Natura 2000 ist ein EU-weites zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung bedrohter Lebensraumtypen und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Es setzt sich aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie zusammen. Landwirte, deren Land in einem Natura 2000-Gebiet liegt, können dieses nicht wie gewohnt bewirtschaften. Die Zuwendung wird für die Erhaltung und Förderung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in den für Brandenburg ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten mit gesetzlichen Auflagen gewährt. Sie soll den zu leistenden Mehraufwand sowie die Einkommensverluste für die erbrachten Leistungen in einer ausgewiesenen Gebietskulisse decken.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, unabhängig ihrer Rechtsform, die ihre betriebseigenen Flächen selbst bewirtschaften. Die Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn die betreffenden Flächen in einer Kulisse liegen. Außerdem muss die Förderfähigkeit durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin bestätigt werden. Für die Antragsbearbeitung von im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ansässigen landwirtschaftlichen Unternehmen ist das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises zuständig.

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