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Die Erteilung einer Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz in der aktuell gültigen Fassung und kann mindestens 30 Euro bis höchstens 3.000 Euro betragen. Die tatsächliche Höhe der Kosten richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg.