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Bußgelder werden in vielen Bereichen als Sanktion eingesetzt, um betroffene Personen auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und sie zu motivieren, in Zukunft die Vorschriften zu beachten. Zusätzlich zur Erhebung eines Bußgeldes können in manchen Fällen die Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die jeweilige Ordnungswidrigkeit bezieht. Das kann zum Beispiel eine Waffe sein, die ohne entsprechende Erlaubnis erworben wurde oder auch mitgeführtes Falschgeld. Der Landkreis hat eine Zentrale Bußgeldstelle geschaffen, um die Ordnungswidrigkeitsverfahren einheitlich und rechtssicher abzuwickeln.

Der Bereich „Allgemeine Ordnungswidrigkeiten“ ist für alle Verfahren zuständig, die nicht das Jobcenter betreffen (dieses regelt seine Ordnungswidrigkeitsverfahren selber) und die nicht den Verkehrsordnungswidrigkeiten zuzuordnen sind – hierfür gibt es innerhalb der Zentralen Bußgeldstelle einen eigenen Bereich.

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