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Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der neu errichteten Brandmeldeanlage, ist die Brandschutzdienststelle des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu informieren; der Termin ist im Vorfeld mit dem Konzessionär abzustimmen.

Die technischen Anschlussbedingungen des Landkreises Ostprignitz- Ruppin für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Regionalleitstelle Nord-West Brandenburg in Potsdam sind zwingend einzuhalten. 

Werden die technischen Anschlussbedingungen nicht eingehalten, ist die Aufschaltung der Brandmelde- und Alarmierungsanlage auf die Leitstelle der BF Potsdam nicht zulässig.

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