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- einen Impfnachweis nach § 22a Absatz 1 IfSG in verkörperter Form (Papierform oder als Fotodatei, nicht allein den QR-Code) oder
- einen Genesenennachweis nach § 22a Absatz 2 IfSG in verkörperter Form (Papierform oder als Fotodatei davon, nicht allein den QR-Code) oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden bzw. den Mutterpass (in Kopie) oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, im Original oder
- eine aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Papierform/Kopie oder als Fotodatei davon)