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Wenn Sie über freien Wohnraum verfügen, lassen Sie bitte Ihre Unterbringungsmöglichkeit hier registrieren. Der Landkreis sammelt und prüft die Angebote ob diese der Richtlinie zur Gewährung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) entsprechen sowie auch die Möglichkeit der sozialen Betreuung durch die Flüchtlingssozialarbeit und stellt ggf. den Kontakt zu den Geflüchteten aus der Ukraine her.