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Das Veterinäramt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin veräußert Hunde und Katzen, die aufgrund einer tierschutzwidrigen Haltung fortgenommen und zwischenzeitlich in einer geeigneten Einrichtung untergebracht wurden. Für die Kosten der Unterbringung kommt der Landkreis auf. Eine Veräußerung amtlich fortgenommener Tiere ist der Weg, den das Tierschutzgesetz im Sinne des Tierwohls fordert. Da die Tiere rechtlich auch nach einer Fortnahme im Eigentum der Züchter:in bleiben, hat diese:r ein Recht darauf, dass die Tiere nicht unter Wert veräußert werden. Außerdem sollen mit dem Verkaufserlös unter anderem die Kosten der Unterbringung gemindert werden, die den Besitzer:innen der Tiere vom Landkreis in Rechnung gestellt werden.

Verkauft werden Beagle-Jack Russel Terrier Mischlinge sowie Europäische Kurzhaarkatzen unterschiedlichen Alters und Geschlechts. Es handelt sich sowohl um Welpena, als auch erwachsene Hunde und tragende Hündinnen. Die Katzen sind alle ausgewachsen. Die Tiere sind unterschiedlich sozialisiert, zum Teil ist kein Einzeltierkontakt möglich. Besichtigt werden können die Tiere am Freitag, dem 17. Juni 2022 von 14 bis 17 Uhr sowie am Samstag, dem 18. Juni 2022 von 10 bis 12 Uhr. Der Ort der Besichtigung ist die Tierpension/das Tierheim Papenbruch am Karstedtshofer Weg 3 in 16909 Heiligengrabe

Bei dem Besichtigungstermin werden Mitarbeitende des Veterinäramtes vor Ort sein, so dass auch Fragen zu den Tieren direkt geklärt werden können. Für die Hunde ist mindestens ein Gebot von 400 Euro abzugeben. Bei den Katzen liegt der Startwert bei 150 Euro. Doch nicht die höchste Gebotssumme entscheidet über die Veräußerung, sondern das „Gesamtpaket“. So muss der/die Käufer:in in einer Selbstauskunft auch die zukünftigen Haltungsbedingungen schildern sowie einer Begutachtung durch Mitarbeitende des Veterinäramtes des Landkreises zusagen. Des Weiteren muss per Eidesstatt eine  Nichtweiterveräußerung der Tiere zugesichert werden. Zu beachten ist, dass die Tiere nicht direkt am Tage der Besichtigung mitgenommen werden können, da erst danach eine Auswahl der zukünftigen Tierhalter:innen erfolgen wird. Diese Auswahl erfolgt durch fachkundige Mitarbeiter:innen des Veterinäramtes des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. So soll sichergestellt werden, dass die Tiere in guten Verhältnissen unterkommen und tierschutzgerecht versorgt werden.

15.06.2022 
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