Ja, grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Dies gilt auch im Falle einer Nachzahlung aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Es ist wichtig, dass der Antrag für die Kostenübernahme für Betriebs- und Heizkosten in dem Monat gestellt wird, in dem die Nachzahlung fällig ist. Die Kosten für Strompreise sind hingegen über die Regelleistung zu tragen. Nachzahlungen für Strom können daher nicht vom Jobcenter übernommen werden.
Hauptmenü