Ja, grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Dies gilt auch im Falle einer Nachzahlung aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Die Höhe der Unterstützung bei der Nachzahlung ist davon abhängig, wie hoch der laufende Bedarf ist und in welcher Höhe ein anderes Einkommen erzielt wird. Es ist darauf zu achten, dass der Antrag für die Kostenübernahme für Betriebs- und Heizkosten in dem Monat eingereicht werden muss, in dem die Nachzahlung fällig ist. Die Kosten für Strompreise sind hingegen über die Regelleistung zu tragen. Nachzahlungen für Strom können daher nicht vom Sozialamt übernommen werden.
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