Ja, für Wohngeldberechtigte, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss automatisch und ohne Antrag ausgezahlt. Der Zuschuss beträgt bei 1-Personen-Haushalten 270 Euro, bei Zwei-Personen-Haushalten 350 Euro und für jede weitere Person im Haushalt 70 Euro. Unabhängig von diesem einmaligen Heizkostenzuschuss werden beim Wohngeld – anders als bei der Sozialhilfe bzw. Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4/ALG II) Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs nicht berücksichtigt.
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