Ja, auch mit einem geringen Einkommen kann ein Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt gestellt werden. Das ist der Fall, wenn die Nachzahlung für Betriebs- und Heizkosten so hoch ist, dass sie mit dem Einkommen nicht bezahlt werden kann. Hierbei ist es wichtig, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Rechnung oder die Aufforderung zur Nachzahlung eingegangen ist.
Haben sich die laufenden Betriebs- und Heizkostenabschläge so erhöht, dass sie nicht mehr bezahlt werden können, kann ebenfalls ein Antrag beim Jobcenter gestellt oder ein Beratungstermin beim Sozialamt vereinbart werden. Ein Anspruch besteht dann, wenn durch die Erhöhung der Betriebskosten und Heizkosten der Bedarf so hoch ist, dass er mit dem Einkommen nicht bezahlt werden kann. Der Antrag wirkt auf den ersten des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wird (Ausnahme: Im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt gilt das konkrete Datum der Antragstellung).