Für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im ersten Halbjahr des Jahres 2023 Jugendschöffen für das Amtsgericht/Landgericht Neuruppin gewählt. Gesucht werden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht/Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen möchten. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat hierzu entsprechende Vorschlagslisten aufzustellen. Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Jugendschöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
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