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Das Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg (MWAE) informiert:

Zusätzlich zu den Preisbremsen für Gas und Strom für 2023 hat der Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2022 auch Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas heizen, beschlossen. Danach soll die Bundesregierung mit den Ländern einen Härtefallfonds schaffen, aus dem private Haushalte, die im Jahr 2022 mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas geheizt haben, unterstützt werden sollen.

Für die Entlastungen bei Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas müssen Anträge gestellt werden. Dafür sollen die Länder zuständig sein. Dabei können Rechnungen von den privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden

Die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2.000 Euro soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet werden:

Entlastungsbetrag = 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge). Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen. Die Höhe der jeweiligen Referenzpreise steht noch nicht fest.

Es würden demnach 80 Prozent der Kosten übernommen werden, die das Doppelte der Vorjahreskosten überschreiten, sofern der Betrag mehr als 100 Euro beträgt und 2.000 Euro nicht überschreitet. 

Der Antragssteller hat mittels eidesstaatlicher Erklärung die Brennstoffrechnung zu bestätigen. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Länder und nicht über die Landkreise.

Gegenwärtig ist jedoch noch nicht geklärt, wann und wo die Anträge zur Entlastung eingereicht werden können. Die Informationen sind daher nicht rechtsverbindlich. Sobald es konkrete Informationen zur Antragstellung gibt, werden wir sie Ihnen hier bereitstellen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums MWAE: www.mwae.brandenburg.de. 

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