Seiteninhalt
Das gemeinschaftlich genutzten Fahrzeuge (Dorfmobil) sollen nicht den öffentlichen Verkehr ersetzen. Fahrten mit dem Dorfmobil dürfen nicht in Konkurrenz mit dem bestehenden ÖPNV-Angebot stehen. Die Beförderung gegen Entgelt nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) obliegt im übrigen öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Ostprignitz-Ruppin der ORP.