Schutz der Allgemeinheit: Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit, die schwerwiegende Komplikationen verursachen kann, insbesondere bei gefährdeten Personengruppen wie Säuglingen, immungeschwächten Personen und älteren Menschen. Durch die Nachweispflicht wird das Risiko einer Masernausbreitung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Gesundheitseinrichtungen reduziert, wodurch die Gesundheit der Allgemeinheit geschützt wird.
Schutz von Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche sind besonders anfällig für Maserninfektionen und können schwerwiegende Komplikationen wie Lungenentzündung, Gehirnentzündung und bleibende Schäden erleiden. Die Nachweispflicht zielt darauf ab, diese vulnerable Gruppe vor Infektionen zu schützen und die Ausbreitung von Masern in Bildungseinrichtungen zu verhindern.
Prävention von Ausbrüchen: Masernausbrüche können in Gemeinschaftseinrichtungen schnell um sich greifen und zu größeren Epidemien führen. Durch die Nachweispflicht wird sichergestellt, dass Personen, die in sensiblen Umgebungen arbeiten oder betreut werden, gegen Masern immunisiert sind, was das Risiko von Ausbrüchen verringert und die öffentliche Gesundheit schützt.
Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes: Die Nachweispflicht basiert auf gesetzlichen Bestimmungen wie dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), das die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises oder eines ärztlichen Attests über eine medizinische Kontraindikation vorsieht. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist entscheidend, um den Infektionsschutz zu gewährleisten und die öffentliche Gesundheit zu schützen.