Am 29. April 2024 fand eine Sondersitzung der Rheinsberger Stadtverordnetenversammlung im Landhaus Siebenwasser in Luhme statt, zu der eine rechtmäßige Ladung durch die untere Kommunalaufsicht vorlag.
Die Einladung der Kommunalaufsicht wurde notwendig, nachdem der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung sowie der Bürgermeister trotz Antrag dreier Fraktionen nicht, wie in der Kommunalverfassung geregelt, unverzüglich - also ohne schuldhaftes Verzögern - zu einer beantragten Sondersitzung geladen hatten. Durch drei gerichtliche Verfahren, davon zwei vor dem Verwaltungsgericht Potsdam sowie eines vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde festgestellt, dass die Einladung durch den Landrat als untere Kommunalaufsicht rechtmäßig war.
Nicht rechtmäßig war hingegen ein Antrag des stellvertretenden Bürgermeisters der Stadt Rheinsberg, Herrn Geist, auf Feststellung der Beschlussunfähigkeit der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung. Nur ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung hätte einen Antrag zur Feststellung der Beschlussfähigkeit stellen können.
Obwohl der Hauptausschuss bereits um 18.15 Uhr begann, wurde die Sitzung durch den Bürgermeister bis zum Ende geleitet. Eine Übergabe der Sitzungsleitung des Hauptausschusses an seinen Stellvertreter erfolgte nicht. Möglich wäre dies gewesen, zumal der Bürgermeister um kurz nach 19.00 Uhr offensichtlich die Zeit hatte, eine ausführliche E-Mail zu schreiben, in der er erläuterte, dass nicht rechtmäßig zur Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung geladen worden sei. Der Text der E-Mail wurde um 19.19 Uhr über das Fax-Gerät der Stadt Rheinsberg versendet. Zu diesem Zeitpunkt war die Sitzung des Hauptausschusses, auf deren Tagesordnung keinerlei zu fassende Beschlüsse standen, die in der Zuständigkeit des Ausschusses liegen, offenbar bereits beendet.
Bei der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung in Luhme, die um 19.30 Uhr begann, waren alle Vertreter der Fraktion BVB/Freie Wähler abwesend, wie auch zwei Abgeordnete anderer Parteien. Die Sitzung wurde durch die anwesenden Mitglieder der SVV durchgeführt und der Beschluss über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung des Rheinsberger Kurt Tucholsky Literaturmuseums vor etwa 60 Besucherinnen und Besuchern gefasst.
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin teilt dazu mit: „Die Nichtteilnahme des Bürgermeisters der Stadt Rheinsberg an der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg und das wiederholte Anzweifeln einer rechtmäßigen Ladung, obwohl eindeutige Gerichtsentscheidungen vorliegen, sowie das absolut respektlose Verhalten gegenüber ehrenamtlich tätigen Mandatsträgern und die Missachtung geltenden Rechts durch den stellvertretenden Bürgermeister sind erschreckend. Das gilt ebenso für das Verhalten einer Fraktion der Stadtverordnetenversammlung.“