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Den 31. Mai 2024 sollten sich alle Schüler:innen aus dem Landkreis unbedingt vormerken, denn das ist der Stichtag für die Beantragung des kostenfreien Schülerfahrausweises. Nur wenn der Antrag bis dahin eingereicht wurde, kann eine Ausstellung des Schülerfahrausweises bis zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 am 1. August 2024 gewährleistet werden.

Das Ticket bleibt für Schüler:innen, die in Ostprignitz-Ruppin wohnen, mit keinerlei Kosten verbunden und kann auch weiterhin deutschlandweit für beliebig viele Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Der Fahrausweis ist damit zugleich Deutschlandticket.

Bisher wurden 4.755 Anträge für das kommende Schuljahr gestellt. Das sind zwar rund 700 Anträge mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres, dennoch fehlen noch etwa 50 Prozent der zu erwartenden Anträge. Im derzeit laufenden Schuljahr sind 9.287 Schüler:innen im Besitz eines kostenfreien Schülertickets. „An dieser Marke orientieren wir uns und ich bin guter Dinge, dass wir diese Zahl am Ende wieder erreichen werden“, erklärt Anke Somschor, Leiterin des Amtes für Bildung im Landkreis. Gleichzeitig wirbt Anke Somschor für eine rechtzeitige Antragstellung: „Wer jetzt seinen Antrag abgibt, kann den Fahrausweis bereits im August, also noch während der Ferien, in vollem Umfang nutzen, beispielsweise für kostenfreie Reisen mit dem Nahverkehr quer durch Deutschland. Zum anderen verhindert eine pünktliche Antragstellung, dass unsere Kolleginnen und Kollegen von auf den letzten Drücker eingereichten Anträgen geflutet werden, was die Bearbeitung erschwert.“

Anträge für den Schülerfahrausweis 2024/ 2025 können unter anderem auf der Webseite des Landkreises zur Schülerbeförderung heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen. Die fertig ausgefüllten Anträge sind bis zum 31. Mai 2024 beim Amt für Bildung, Schülerbeförderung, Virchowstr. 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen. Wird die Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr beantragt, so ist der Antrag spätestens einen Monat vor Beginn der Beförderung zu stellen.

Gibt es noch Fragen? Frau Nucklies (Telefon 03391 / 688 – 4019) und Frau Schwabe (03391 / 688 – 4020) vom Amt für Bildung stehen während der Sprechzeiten für Auskünfte gerne zur Verfügung, ebenso per E-Mail an schuelerbefoerderung@opr.de.

Der 31. Mai 2024 ist Stichtag für die Beantragung des Schülerfahrausweises 2024/2025. Nur wenn der Antrag bis dahin beim Amt für Bildung eingegangen ist, kann eine Ausstellung des Tickets bis zum Beginn des neuen Schuljahres gewährleistet werden. © LK OPR
Der 31. Mai 2024 ist Stichtag für die Beantragung des Schülerfahrausweises 2024/2025. Nur wenn der Antrag bis dahin beim Amt für Bildung eingegangen ist, kann eine Ausstellung des Tickets bis zum Beginn des neuen Schuljahres gewährleistet werden. © LK OPR

29.05.2024 
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