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Die Urkundsperson im Amt für Familien und Jugend nimmt für Sie folgende Beurkundungen vor:

  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen - auch vor der Geburt 
  • Beurkundung von Sorgeerklärungen - auch vor der Geburt 
  • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen
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