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Ältere Nachtspeicheröfen können Asbest und sechswertiges Chrom enthalten und stellen damit eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Daher dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) derlei Elektrogeräte zerlegen und entsorgen. Voraussetzung für die kostenfreie Annahme Ihres asbesthaltigen Nachtspeicherheizgerätes ist, dass dieses ordnungsgemäß abgebaut, luftdicht verpackt und unbeschädigt an unserer Abfallsammelstelle abgegeben wird.

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