Die Entsorgung alter Elektrogeräte über private und gewerbliche Sammlungen ist nicht erlaubt. Was vermeintlich hilfreich erscheint, ist illegal und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. Hintergrund ist, dass der Geschäftszweck illegaler Sammlungen in der Regel die Ausschlachtung ist, also der Vertrieb wertvoller und gewinnbringender Materialien. Die fachgerechte Entsorgung der nicht benötigten Restbestandteile kann dabei nicht immer sichergestellt werden und gefährdet damit Menschen und Umwelt.
Beachten Sie hierzu auch die Hinweise in unserem Infoblatt.