Im Nachgang der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg am Montag, 8. Juli 2024, erreichten die Kommunalaufsicht des Landkreises Ostprignitz-Ruppin mehrere Beschwerden zur Durchführung bzw. zum vorzeitigen Abbruch dieser Sitzung.
Daraufhin wurde seitens der Kommunalaufsicht die Tonaufzeichnung der konstituierenden Sitzung bei der Stadt Rheinsberg abgefordert. Tonaufzeichnungen werden in der Regel dann abgefordert, wenn es noch kein bestätigtes schriftliches Protokoll gibt und vorgetragene Sachverhalte einer zügigen Überprüfung bedürfen. Die Dringlichkeit hat sich dadurch ergeben, dass die Sitzung zum einen wegen angeblicher Beschlussunfähigkeit beendet und gleichzeitig eine Fortsetzungssitzung angekündigt wurde, allerdings ohne dass die anwesenden Stadtverordneten den Raum verlassen hatten und ohne dass ein notwendiger Beschluss zur Fortsetzung der Sitzung gefasst wurde. Zudem hat auch der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg als Hauptverwaltungsbeamter nicht darauf hingewirkt, dass ein Fortsetzungsbeschluss gefasst wurde, obwohl es dessen Pflicht gewesen wäre. Eine ortsübliche amtliche Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag, 15. Juli 2024, in den dafür vorgesehenen ortsüblichen Aushangkästen der Stadt Rheinsberg erfolgte ebenfalls nicht.
Es lagen damit zahlreiche mögliche Anhaltspunkte für eine fehlerhaft einberufene Sitzung am Montag, 15. Juli 2024, vor. Dies wäre abwendbar gewesen, wenn die angeforderte Übermittlung der Tonaufzeichnung der Versammlung erfolgt wäre. Es hätten somit auch ggf. unnötige Aufwendungen für z.B. Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Personal und auch der Zeiteinsatz der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker verhindert werden können.
Für die Übermittlung der Tonaufzeichnung wurde erstmalig eine Frist zum 10. Juli 2024 gesetzt. Diese ließ der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg ebenso verstreichen, wie auch eine zweite Nachfrist bis zum 12. Juli 2024, 10.00 Uhr. Erst am Freitag, 12. Juli 2024, wurde der Kreisverwaltung nach 18.00 Uhr ein unbestätigter Protokollentwurf der angefragten Sitzung übermittelt, aber weiterhin die Übermittlung der Tonbandaufzeichnung verweigert. Am gestrigen Tag, 16. Juli 2024, haben Mitarbeitende der Kommunalaufsicht die Stadtverwaltung Rheinsberg aufgesucht und sich die Tonbandaufzeichnung vor Ort angehört. Der geschilderte Sachverhalt zur Sitzung am 8. Juli 2024 hat sich bestätigt.
Es bestehen daher Anhaltspunkte für eine Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Sitzung. Damit wären die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Juli 2024 nicht rechtmäßig gefasst worden und die konstituierende Sitzung wäre zu wiederholen. Hierzu ist mit heutigem Datum, 17. Juli 2024, eine Anhörung an den Bürgermeister der Stadt Rheinsberg mit Fristsetzung, 25. Juli 2024, versendet worden.