Im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zur Förderung und Unterstützung des kulturellen Lebens im Landkreis können Kulturschaffende Anträge auf Kulturförderung noch bis zum 15. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) stellen. Die Anträge sind schriftlich bei der Kreisverwaltung, Referat Büro Landrat, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin einzureichen.
Gefördert werden Projekte wie beispielsweise Konzerte, musikalisch-literarische Veranstaltungen, Veranstaltungen und Publikationen zur Bewahrung des kulturellen Erbes, Theater- und Tanzprojekte, Lesungen sowie Bildende Kunst. Die Veranstaltungen sollen zur Bereicherung des kulturellen Angebotes im gesamten Landkreis dienen, regional oder überregional ausstrahlen und gerne auch eine Verknüpfung zu den Themen Bildung und Tourismus aufweisen.
Die Förderrichtlinie, das Antragsformular und weitere Informationen finden Interessierte hier.