Werden Lebensmittel, Kosmetika und andere Bedarfsgegenstände in deutschen Handels- oder Gastronomiebetrieben angeboten, müssen diese gesundheitlich unbedenklich sein. Weiterhin dürfen die Produzenten und Händler über die wahre Beschaffenheit der angebotenen Produkte keine täuschenden oder irreführenden Angaben auf Verkaufsschildern bzw. Verkaufsverpackungen machen. Bestehen Zweifel an der Beschaffenheit (stoffliche Zusammensetzung, Herkunft, Qualität) oder gar an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Produkte, können Verbraucher:innen die Mängel im Rahmen einer Verbraucher:innenbeschwerde der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde melden. Auch bei nach dem Verzehr von Lebensmitteln oder der Nutzung bestimmter Produkte auftretenden gesundheitlichen Problemen können Sie sich an die Behörde wenden.
Verbaucher:innenbeschwerden leisten einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und unterstützen die zuständige Behörde bei der Durchsetzung hoher Gesundheits-, Hygiene- und Qualitätsstandards im Einzelhandel und Gastronomiegewerbe. Entsprechend nehmen wir auch Ihre Hinweise über unzureichende Hygienezustände in lebensmittelverarbeitenden oder Konsumgüter produzierenden Betrieben entgegen. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst. Nach der Aufnahme Ihrer Beschwerde können wir durch intensive Produktprüfungen, Ermittlungen im betroffenen Betrieb oder die Einleitung von Straf- oder Verwaltungsverfahren die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erzwingen.