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Liegt eine der folgenden Voraussetzungen vor, können Sie einen Antrag auf einen Wohnheimplatz stellen:

  • Die antragstellende Person, deren Ausbildungsstätte sich außerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin befindet, besucht einen Bildungsgang am Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin.
  • Die antragstellende Person hat ihren Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, absolviert eine Ausbildung bei freien Ausbildungsträgern und die tägliche Fahrt ist unzumutbar.
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