Energieversorgung
Hilfen und Vorsorge
Die aktuelle Situation bringt große Herausforderungen mit sich: Strom- und Heizkosten steigen, Energiesparmaßnahmen sind erforderlich, um mit den vorhandenen Ressourcen so lange wie möglich auszukommen – und die Kosten bewältigen zu können. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick zu Hilfen und Vorsorgemaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Themen, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegen. Das sind im Kern auf Grundlage von Bundesgesetzgebungen auszuzahlende Sozialleistungen, ferner der Bereich Katastrophenschutz.
Sozialleistungen - wer hilft mir?
Die höheren Preise für Strom, Gas und Öl treffen besonders Menschen, die am Monatsende auf jeden Cent schauen müssen. Geringverdienende, sogenannte Aufstocker:innen, Arbeitslose, Alleinerziehende, Studierende, Sozialhilfebeziehende und auch Rentner:innen mit wenig Geld haben Angst vor hohen Nachzahlungen oder Energiesperren. Angesichts dieser Entwicklungen haben wir hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Ich bekomme Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4). Übernimmt das Jobcenter meine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung?
Ja, grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Dies gilt auch im Falle einer Nachzahlung aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Es ist wichtig, dass der Antrag für die Kostenübernahme für Betriebs- und Heizkosten in dem Monat gestellt wird, in dem die Nachzahlung fällig ist. Die Kosten für Strompreise sind hingegen über die Regelleistung zu tragen. Nachzahlungen für Strom können daher nicht vom Jobcenter übernommen werden.
Ich bekomme Sozialhilfe. Übernimmt das Sozialamt meine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung?
Ja, grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Dies gilt auch im Falle einer Nachzahlung aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Die Höhe der Unterstützung bei der Nachzahlung ist davon abhängig, wie hoch der laufende Bedarf ist und in welcher Höhe ein anderes Einkommen erzielt wird. Es ist darauf zu achten, dass der Antrag für die Kostenübernahme für Betriebs- und Heizkosten in dem Monat eingereicht werden muss, in dem die Nachzahlung fällig ist. Die Kosten für Strompreise sind hingegen über die Regelleistung zu tragen. Nachzahlungen für Strom können daher nicht vom Sozialamt übernommen werden.
Ich bekomme Wohngeld. Gibt es Unterstützung für mich?
Ja, für Wohngeldberechtigte, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss automatisch und ohne Antrag ausgezahlt. Der Zuschuss beträgt bei 1-Personen-Haushalten 270 Euro, bei Zwei-Personen-Haushalten 350 Euro und für jede weitere Person im Haushalt 70 Euro. Unabhängig von diesem einmaligen Heizkostenzuschuss werden beim Wohngeld – anders als bei der Sozialhilfe bzw. Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4/ALG II) Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs nicht berücksichtigt.
Mehr Infos unter Wohngeld.
Ich beziehe BAföG. Gibt es Unterstützung für mich?
Ja, BAföG-beziehende Schülerinnen und Schüler oder Studierende sowie Teilnehmende von Aufstiegsfortbildungen erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro.
Ich bin Rentner:in und kann die Nachzahlung meiner Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen. Was kann ich tun?
Sie können einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen. Dabei ist es wichtig, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Rechnung eingegangen ist, beziehungsweise der Rechnungsbetrag fällig ist.
Ich bekomme bislang weder Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) noch Sozialhilfe, kann aber die Nachzahlung meiner Nebenkostenabrechnung oder meine monatlichen Abschläge nicht zahlen. Gibt es Unterstützung für mich?
Ja, auch mit einem geringen Einkommen kann ein Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt gestellt werden. Das ist der Fall, wenn die Nachzahlung für Betriebs- und Heizkosten so hoch ist, dass sie mit dem Einkommen nicht bezahlt werden kann. Hierbei ist es wichtig, dass der Antrag in dem Monat gestellt wird, in dem die Rechnung oder die Aufforderung zur Nachzahlung eingegangen ist.
Haben sich die laufenden Betriebs- und Heizkostenabschläge so erhöht, dass sie nicht mehr bezahlt werden können, kann ebenfalls ein Antrag beim Jobcenter gestellt oder ein Beratungstermin beim Sozialamt vereinbart werden. Ein Anspruch besteht dann, wenn durch die Erhöhung der Betriebskosten und Heizkosten der Bedarf so hoch ist, dass er mit dem Einkommen nicht bezahlt werden kann. Der Antrag wirkt auf den ersten des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wird (Ausnahme: Im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt gilt das konkrete Datum der Antragstellung).
Kontaktaufnahme
Die Antragstellung beim Jobcenter kann online erfolgen. Mehr Infos unter Jobcenter Ostprignitz-Ruppin. Fragen beantwortet das Jobcenter unter der Telefonnummer 03394/465520.
Die Formulare zur Antragstellung beim Sozialamt finden Sie unter Team Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung.
Energiekosten im Blick
Egal ob Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben oder nicht – bei der Entwicklung der aktuellen Preise wird wohl jede:r einen gründlichen Blick auf seine Energiekosten werfen. Sollte Ihr Anbieter die Preise erhöhen, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht – Informationen dazu finden Sie unter anderem bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, die zudem kostenfreie Energierechtsberatungen anbietet. Bei der Verbraucherzentrale gibt es auch Informationen, wo im Falles eines Anbieterwechsels die besten Tarife gefunden werden können. Aktuell sind manchmal die Grundversorger günstiger als überregionale Anbieter. Auch wenn Sie Ihren Strom- oder Gasanbieter nicht wechseln wollen – bei einer anstehenden Preiserhöhung ist es in jedem Fall ratsam, zum dem Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung wirksam wird, die Zählerstände abzulesen und dem Anbieter mitzuteilen. Sonst wird der Verbrauch nämlich vom Versorger geschätzt und unter Umständen Energie, die noch vor der Preiserhöhung verbraucht worden ist, zum neuen, erhöhten Preis abgerechnet.
Wenn Sie Hausbesitzer sind, können sich langfristig auch Investitionen lohnen, die Sie unabhängig von externer Energiezufuhr machen. Genehmigungen für Photovoltaikanlagen und Luft-Wärme-Pumpen werden in der Regel im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Zur Wärmegewinnung können je nach Beschaffenheit des Bodens auch Geothermische Anlagen eingesetzt werden – das Bau- und Umweltamt des Landkreises ist hier für die wasserrechtliche Erlaubniserteilung zuständig. In der dazugehörigen Dienstleistungsbeschreibung erhalten Sie weitere Informationen.
Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
Das Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg (MWAE) informiert:
Zusätzlich zu den Preisbremsen für Gas und Strom für 2023 hat der Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2022 auch Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas heizen, beschlossen. Danach soll die Bundesregierung mit den Ländern einen Härtefallfonds schaffen, aus dem private Haushalte, die im Jahr 2022 mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas geheizt haben, unterstützt werden sollen.
Für die Entlastungen bei Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas müssen Anträge gestellt werden. Dafür sollen die Länder zuständig sein. Dabei können Rechnungen von den privaten Haushalten aus dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden
Die Höhe der Entlastung bis zu maximal 2.000 Euro soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet werden:
Entlastungsbetrag = 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge). Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Als Referenzpreis ist der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen. Die Höhe der jeweiligen Referenzpreise steht noch nicht fest.
Es würden demnach 80 Prozent der Kosten übernommen werden, die das Doppelte der Vorjahreskosten überschreiten, sofern der Betrag mehr als 100 Euro beträgt und 2.000 Euro nicht überschreitet.
Der Antragssteller hat mittels eidesstaatlicher Erklärung die Brennstoffrechnung zu bestätigen. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgt über die Länder und nicht über die Landkreise.
Gegenwärtig ist jedoch noch nicht geklärt, wann und wo die Anträge zur Entlastung eingereicht werden können. Die Informationen sind daher nicht rechtsverbindlich. Sobald es konkrete Informationen zur Antragstellung gibt, werden wir sie Ihnen hier bereitstellen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums MWAE: www.mwae.brandenburg.de.
Blackout - Hilfe & Vorsorge
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat einen Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen allgemein veröffentlicht, in dem neben einem möglichen Stromausfall noch weitere Notfallsituationen berücksichtigt werden:
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Dazu gehört auch eine Checkliste mit Lebensmitteln, Medikamenten und Haushaltsgegenständen, die jede:r jederzeit zuhause vorrätig haben sollte, um im Ernstfall über einen Zeitraum von zehn Tagen versorgt zu sein:
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen - Checkliste
Die Checkliste ist für verschiedene Katastrophenszenarien wie Hochwasser, Stromausfall oder Sturm entwickelt worden. Die zu bevorratenden Lebensmittel können im Umlaufverfahren erneuert werden: Erstellen Sie eine Liste mit dem Ablaufdatum aller bevorrateten Lebensmittel. Kurz vor Ablauf verbrauchen Sie die Lebensmittel und füllen ihren Vorrat mit frischen Sachen auf. So müssen Sie keine Lebensmittel wegschmeißen, die zu lange bevorratet wurden.
Die verschiedenen Ratgeber vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind unabhängig von der aktuellen Situation erstellt worden. Denn entsprechende Katastrophen können jederzeit und unerwartet auftreten. Und Vorsorge ist immer vorher zu treffen, nicht erst wenn die Katastrophe schon eingetreten ist. Es lohnt sich also, auch ganz unabhängig von der aktuellen Situation, sich mit diesen Themen zu befassen.