Fragebogen zu Kaufverträgen (für die Kaufpreissammlung)
Leistungsbeschreibung
Die beurkundenden Notare übersenden der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte gemäß § 195 Baugesetzbuch (BauGB) eine Abschrift der Kaufverträge zur Führung der Kaufpreissammlung. Aufgrund § 193 Abs. 5 BauGB werden die Kaufverträge ausgewertet, es werden die Daten in anonymisierter Form in die Kaufpreissammlung übernommen und um notwendige beschreibende preis- bzw. wertrelevante Informationen zum Grundstück ergänzt. Nähere Informationen zu den Aufgaben der Gutachterausschüsse und zur Kaufpreissammlung finden Sie im Internet unter https://gutachterausschuss.brandenburg.de.
Da aus dem Kaufvertrag nicht alle preisbestimmenden Eigenschaften des Grundstückes hervorgehen, bitten wir Sie, unter Bezugnahme auf § 197 BauGB, die für die Kaufpreissammlung zusätzlich benötigten Angaben in dem entsprechenden Formular einzutragen und möglichst umgehend einzureichen. Die Fragen beziehen sich auf den Zustand des Kaufobjekts zum Zeitpunkt des Erwerbs.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ihnen liegt ein Schreiben aus der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte aus dem Landkreis OPR vor, in dem Sie aufgefordert werden, einen Fragebogen auszufüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wichtig ist beim Ausfüllen des Formulars, dass Sie die Nummer des Kauffalles korrekt eingeben. Bitte nutzen Sie das richtige Formular für Ihre Angaben: Das Formular ist im Anschreiben genannt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Übermittlung der Informationen und ggf. Bilder über die bereitgestellten Formulare fallen für Sie keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihr Grundstück gegebenenfalls von einem unserer Mitarbeiter:innen von außen fotografiert wird.