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06.06.2025

Badegewässer-Kontrollen: Blaualgen an Badestellen festgestellt

Durch das Gesundheitsamt des Landkreises sind in der 23. Kalenderwoche 2025 Badegewässerkontrollen an insgesamt 41 Badestellen durchgeführt worden. Dabei wurde an den Badestellen Borker See und Autobahnsee Tarmow erstmalig in diesem Jahr das massenhafte Vorkommen von Blaualgen festgestellt. Für die Badestelle Walkmühle am Großen Baalsee besteht Blaualgen-Verdacht.

Anhaltspunkte sind die eingeschränkte Sichttiefe von maximal 70 Zentimetern, die grünliche Färbung des Wassers und eine wolkenartige Verteilung im Wasserkörper. Für eine Bestätigung des Vorhandenseins von Blaualgen an der Badestelle Walkmühle wurde eine labordiagnostische Untersuchung beauftragt. Das Ergebnis stand zum Zeitpunkt dieser Meldung noch aus. Alle anderen überwachten Badestellen sind aktuell nicht von Massenansammlungen hinsichtlich der Blaualgen betroffen.

Vor Ort wird durch entsprechende Hinweisschilder an den betroffenen Badestellen auf die Möglichkeit des Vorhandenseins von Blaualgen hingewiesen  und über typische Erkennungsmerkmale und alle Verhaltensregeln informiert.

Badegäste werden gebeten, auf die typischen Erkennungsmerkmale einer so genannten Blaualgenblüte zu achten:

• meist bläulich und/oder grüne Trübung des Wassers
• Schlierenbildung
• Algenteppiche an der Oberfläche
• wolkenartige Verteilung im Wasser

Vor allem in nährstoffreichen, langsam fließenden und rückgestauten Gewässern können Algenblüten auftreten. Beim Vorhandensein der aufgeführten Grundvoraussetzungen in Verbindung mit länger anhaltenden günstigen bis sehr warmen Temperaturen und hoher Lichtintensität liegen optimale Wachstumsbedingungen für Algen und auch Blaualgen (Cyanobakterien) vor. Es kann zu explosionsartigem Wachstum von Biomasse kommen.

Als wichtiges ästhetisches Merkmal von Badegewässern gilt die Sichttiefe. Sie kann durch natürliche Umstände oder durch Verschmutzungen beeinträchtigt werden. Zu beachten ist, dass eine verminderte Transparenz Konsequenzen etwa für die Rettung verunglückter Personen haben kann. Sichttiefen bis 50 Zentimeter gelten als zum Baden noch geeignet.

Die Untersuchung der Qualität der Gewässer erfolgt entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung innerhalb der Badewassersaison mindestens monatlich. 

Aktuelle Informationen zu den einzelnen Badestellen sind der Badestellenkarte im Internet unter https://badestellen.brandenburg.de/ zu entnehmen.

Im Zuge der aktuellen Kontrollen wurde außerdem festgestellt, dass an der Badestelle Kleinzerlang/Prebelow (Großer Prebelowsee) weiterhin die Badesteganlage gesperrt ist. Diese Sperrung wurde vom Eigentümer aus sicherheitstechnischen Gründen vorgenommen. 

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