Sie wollen ein Fahrzeug einführen und dieses hier für sich zulassen Je nach Herkunft des Fahrzeuges benötigen Sie dafür folgendes:
Bei einem Neu-Fahrzeug aus einem Staat der EU:
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch: Konformitätsbescheinigung, Certificate of Conformity, CoC-Papier); in Einzelfällen an deren Stelle eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung, in Einzelfällen einen Nachweis über das Schadstoffverhalten des Fahrzeuges
Kaufvertrag oder Originalrechnung mit Nachweis der Eigenschaft „neu“
Bei einem Gebraucht-Fahrzeug aus einem Staat der EU:
Die ausländischen Fahrzeugpapiere
Wenn vorhanden: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch: Konformitätsbescheinigung, Certificate of Conformity, CoC-Papier), in Einzelfällen einen Nachweis über das Schadstoffverhalten des Fahrzeuges
alternativ ein Gutachten nach § 21 StVZO ("Vollgutachten") der Technischen Prüfstelle (im Land Brandenburg: DEKRA)
Kaufvertrag oder Originalrechnung
darüber hinaus die sonst üblichen Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Handels-/Vereinsregisterauszug o.ä.
Versicherungsbestätigung bzw. die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung eVB