Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten können von Fahrzeugherstellern, Fahrzeughändlern und Fahrzeugwerkstätten rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung (rote Dauerkennzeichen) beantragt werden.
Einen entsprechenden Antrag stellen Sie bei der für den Betriebssitz örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Mit dem Antrag reichen Sie bitte ein:
Ist der Antragsteller eine juristische Person, werden die Daten (z.B. Führungszeugnis usw.) der für das Kennzeichen verantwortlichen natürlichen Person benötigt.
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