Die Zulassung eines Fahrzeuges für eine minderjährige Person ist grundsätzlich möglich. In Einzelfällen ist dies auch unumgänglich, um z.B. in den Genuss von Steuervergünstigungen für Schwerbehinderte zu gelangen (§ 3a KraftStG).
Zusätzlich zu den auch sonst üblichen Unterlagen zur Zulassung legen Sie als gesetzliche Vertreter (in der Regel
beide Elternteile) der/des Minderjährigen bitte auch Ihre schriftliche
Einverständniserklärung (am Bildschirm ausfüllbares Formular) sowie Ihre Personalausweise vor.
Zur Erfüllung der Pflichten aus der Zulassung des Fahrzeuges (Haftpflichtversicherung, Kfz-Steuer usw.) werden Sie als gesetzlicher Vertreter herangezogen.