Der Zulassungsbehörde obliegt die Kontrolle darüber, dass die mit der Zulassung eines Fahrzeuges verbundenen Pflichten auch beständig erfüllt werden.
Die Zulassungsbehörde muss eingreifen, wenn für ein Fahrzeug
In der Regel werden Sie von der Zulassungsbehörde schriftlich aufgefordert, das Versäumte nachzuholen. Darüber müssen Sie der Zulassungsbehörde geeignete Nachweise vorlegen: beispielsweise eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zahlungsbestätigung über die Kfz-Steuer, Reparatur- oder Prüfbericht usw.
Im Falle des fehlenden Versicherungsschutzes haben Sie dafür maximal 3 Tage Zeit.