Der Naturschutzbehörde obliegt die Durchführung und Überwachung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, dem brandenburgischen Naturschutzanpassungsgesetz und der daraus erlassenen Rechtsvorschriften.
Die Naturschutzbehörde kann auch im Einzelfall erforderliche Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft treffen, um deren Einhaltung sicherzustellen.
Eine Auswahl der Aufgaben und weitere Informationen sowie Ansprechpartner der unteren Naturschutzbehörde finden Sie hier:
Naturdenkmale
Schutzgebiete
Biotop- und Artenschutz, Horstschutz
Eingriffe in Natur und Landschaft
Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
Landschaftsrahmenplanung
Flächenpool
Ehrenamtliche Naturschutzhelfer