zur Umsetzung der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) vom 04. Oktober 2010 im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
I) Zur Umsetzung der BVDV-Verordnung wird auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 und 7 und des § 4 Abs. 3 der BVDV-Verordnung für alle Rinderbestände des Landkreises Ostprignitz-Ruppin folgendes angewiesen:
II) Die Tierseuchenallgemeinverfügung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
Begründung:
Ziel der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus ist, die mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten einhergehende Krankheit zu tilgen. Dies kann in einem überschaubaren Zeitraum nur erreicht werden, wenn flächendeckend alle Rinder zeitnah auf das BVD-Virus untersucht werden, die persistent infizierten Rinder eliminiert werden und eine Gefährdung der Rinderbestände durch das Verbringen mit dem BVD-Virus infizierter Rinder ausgeschlossen werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen wird vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin von der Möglichkeit des § 3 Abs. 3 der BVDV-Verordnung gebrauch gemacht. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten der § 3 Abs. 7 und § 4 Abs. 3 eingeschränkt.
Es liegt im öffentlichen Interesse die durch das BVD-Virus verursachten ökonomischen Schäden, besonders unter dem Gesichtspunkt der überdurchschnittlichen Größe der Rinderbestände im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, zu verringern und so schnell wie möglich die BVDV-Unverdächtigkeit aller Rinderbestände des Landkreises zu erreichen.
Die von mir verfügten Maßnahmen sind geeignet, die Gefahr der Verbreitung des BVD-Virus durch das Verbringen von mit dem BVD-Virus permanent infizierten Rindern zu verhindern.
Rechtliche Grundlagen:
in der jeweils geltenden Fassung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Virchowstr. 14 - 16, 16816 Neuruppin, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Im Auftrag
Dr. Rott
Amtstierarzt
Tel: 03391/688-3900
Fax: 03391/688-3904
eMail: dr.matthias.rott@o-p-r.de