Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!
Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes, sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) in Kraft getreten.
Für Prostituierte ist neben einer persönlichen Anmeldepflicht, auch eine gesundheitliche Beratung vorgesehen. Die verpflichtende gesundheitliche Beratung nach §10 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz ist Voraussetzung für die Anmeldung einer Tätigkeit. Die Anmeldung der Tätigkeit erfolgt über das zuständige Ordnungsamt, sie kann nach Vereinbarung im Anschluss an die gesundheitliche Beratung durchgeführt werden. Zwischen der gesundheitlichen Beratung und der Anmeldung und dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Die gesundheitliche Beratung ist vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation.
Sie muss alle 12 Monate wahrgenommen werden. Prostituierte unter 21 Jahren sind
verpflichtet, sich zweimal jährlich gesundheitlich beraten zu lassen.
Die Beratung und die Ausstellung der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung nach §10 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz sind gebührenfrei.
Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
IN VIA - Streetwork - HIV-/Aids-Prävention und -Beratung im Land Brandenburg und im grenzüberschreitenden Raum zu Polen.
http://www.invia-berlin.de/streetwork.html