Für die Arbeit mit Lebensmitteln ist vor Tätigkeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erforderlich. Dies gilt für Personen die gewerbsmäßig und/oder regelmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln, mit diesen handeln oder auf andere Weise in den Verkehr bringen.
Die Belehrung erfolgt nach Terminvergabe im Gesundheitsamt Neuruppin im Amts- und Vertrauensärztlichen Dienst (AVD).
Die Bescheinigung/der Gesundheitspass darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als 3 Monate sein und hat dann eine lebenslange Gültigkeit.
Eine Terminvereinbarung ist persönlich oder telefonisch möglich über:
Gesundheitsamt Neuruppin
Amts- und Vertrauensärztlicher Dienst
Neustädter Str. 13
16816 Neuruppin
Tel. (03391) 688 5311
Montag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Bei unvollständigen Unterlagen erfolgt keine Belehrung!
Für die Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 45,00 Euro an. Diese kann nur per EC-Karten-Zahlung vor Ort entrichtet werden, nur in Ausnahmefällen wird ein Gebührenbescheid erstellt!