Das Sachgebiet Denkmalschutz nimmt gemäß Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes als untere Denkmalschutzbehörde folgende Aufgaben wahr:
- Auskünfte und Beratung
- Erteilung von denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen
- denkmalschutzrechtliche Entscheidungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren anderer Behörden (Bauaufsichtsbehörde, Wasserbehörde etc.)
- Erteilung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke
- Benachrichtigung von Verfügungsberechtigten über Eintragungen oder Löschungen in die bzw. aus der Landesdenkmalliste
- Durchführung von ordnungsrechtlichen Verfahren
- Mitarbeit bei Ordnungswidrigkeitenverfahren
- denkmalfachliche Stellungnahmen auf Anforderung anderer Behörden und Dienststellen des öffentlichen Dienstes