Die Abgabe des Antrags auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beim Jobcenter Ostprignitz-Ruppin hat persönlich zu erfolgen. Ein Termin zur Abgabe ist in der Anmeldung der jeweiligen Dienststelle zu vereinbaren.
Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)