Jagdschein:
Jagdscheine (Antrag) werden in der unteren Jagdbehörde ausgestellt oder verlängert.
Dafür erforderlich sind der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung und der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung für den betreffenden Zeitraum.
Jägerprüfung:
Jägerprüfungen werden zu den von der obersten Jagdbehörde vorgegebenen Terminen, gewöhnlich einmal jährlich im April, von den unteren Jagdbehörden durchgeführt.
Die Prüfungsteilnahme ist schriftlich zu beantragen. Voraussetzung für die Zulassung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.