Der Abfallwirtschaftsbehörde obliegt die Durchführung und Überwachung der Vorschriften des bundesweiten Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Brandenburger Abfall- und Bodenschutzgesetzes und der daraus erlassenen Rechtsvorschriften.
Der Zweck der Gesetze richtet sich u.a. auf den Schutz der Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen aus. Die Vorschriften gelten für die Vermeidung, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen.
Die Abfallwirtschaftsbehörde kann auch im Einzelfall erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt treffen, um der Erfüllung abfallrechtlicher Pflichten zu genügen und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Eine Auswahl an Aufgaben finden Sie hier:
Überwachung der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung
Beseitigung baulicher Anlagen/ Nachweise
Umsetzung der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung
Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten Hinweise für Sammler
Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger