Vormundschaft
Gesetzliche Vormundschaft
- kraft Gesetzes wird das Jugendamt Vormund für ein Kind, wenn seine unverheiratete Mutter zum Zeitpunkt der Geburt noch minderjährig ist
- kraft Gesetzes wird das Jugendamt Vormund für ein Kind, wenn es sich in Adoptionspflege befindet
- als Vormund hat das Jugendamt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen
Für eine bestellte Vormundschaft muss ein Beschluss des Vormundschaftgerichtes vorliegen.