Montag | 8.00 bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 bis 17.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 bis 16.00 Uhr |
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(oder nach Vereinbarung) |
Heilpraktikerüberprüfung
Das Land Brandenburg nimmt am bundesländerübergreifenden Verfahren zur Heilpraktikerüberprüfung teil. Die schriftliche Heilpraktikerüberprüfung findet jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres statt. Anmeldezeiträume dafür sind der Dezember (des Vorjahres) und der Juli. Näheres auf unserem Merkblatt. Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt (Hauptwohnsitz), als Einwohner des Landkreises Ostprignitz-Ruppin also hier. Der Antrag kann formlos gestellt werden oder Sie verwenden unser Antragsformular.
Weitere Informationen zu den Prüfungsinhalten auf der Internetseite der Landeshaptstadt Potsdam.
Gesundheitsbericht 2013
"Zur Seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin" ist der Titel der 2. überarbeiteten Auflage des Berichtes von 2006.
Neben einer Fortführung früherer Statistiken und Kommentierungen wurden auch neue Beiträge - zum Beispiel zur psychiatrischen Versorgung, Satistiken aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Ruppiner Kliniken sowie Projekte im Landkreis - aufgenommen.
Den Bericht lesen Sie hier.
1. Antrag Heilpraktikerüberprüfung
2.1. Anzeige für Gesundheitsberufe nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst
2.2. Anzeige für Gesundheitsberufe nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst als WORD-Formular
3.1. Anzeige für Gesundheitsberufe nach § 12 Abs. 2 - Anlage Beschäftigte
3.2. Anzeige für Gesundheitsberufe nach § 12 Abs. 2 - Anlage Beschäftigte als WORD-Formular
4.1. Anzeige für Gesundheitsberufe nach § 12 Abs. 2 - Anlage Hebammen
4.2. Anzeige für Gesundheitsberufe nach § 12 Abs. 2 - Anlage Hebammen als WORD-Formular