Geringe Mengen gefährlicher Abfälle, umgangssprachlich auch Schadstoffe oder Sonderabfälle genannt, die in privaten Haushalten angefallen sind, werden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin einmal im Jahr über das Schadstoffmobil
(mobile Annahmenstelle) erfasst.
Sammeltermine
Bitte beachten Sie, dass ...
Gefährliche Abfälle aus Handel und Kleingewerbe können nach Anmeldung
beim Sachgebiet Abfallwirtschaft im Hol- bzw. Bringsystem entsorgt werden.
Bei der Anmeldung sind Schadstoffart und -menge anzugeben.
Sammeltermine
Termine und weitere Informationen erhalten Sie über Telefon 03391 6886756.
Gebühren
Zu den gefährlichen, weil schadstoffhaltigen Abfällen gehören beispielsweise ...
Hinweise zur Getrenntsammlung
* Hinweise zur Annahme von gefährlichen Abfällen auf den Sammelstellen
für gefährliche, weil schadstoffhaltige und einer Rücknahmeverpflichtung bzw. freiwilligen Rücknahme
durch die Hersteller und Vertreiber unterliegenden Abfälle
Altöl muß gemäß § 8 Altölverordnung (AltölV) von der Verkaufsstelle (beispielsweise der Tankstelle) in der Menge des verkauften Frischöls kostenlos zurückgenommen werden. Bitte informieren Sie sich in unserem Altöltipp ausführlich.
Gerätebatterien (Batterien und Akkus für Elektrogeräte) und leere Montage-/ Bauschaumdosen (PUR-Schaumdosen) müssen ebenfalls getrennt gesammelt und umweltgerecht verwertet werden. Wie das erfolgt erfahren Sie hier ...
Arzneimittel
Sofern der Beipackzettel eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgende Grundsätze orientieren:
Enthält der Beipackzettel eines Arzneimittels spezielle Hinweise für die Entsorgung – dies gilt insbesondere für Zytostatika oder hormonelle Medikamente – sollte Folgendes beachtet werden:
Diese Altarzneimittel zählen zum gefährlichen Abfall und sind durch den Bürger kostenfrei am Schadstoffmobil abzugeben. Das Gleiche gilt auch für Quecksilberthermometer.
Die Termine für das Schadstoffmobil werden im Januar 2017 über den Wochenspiegel und die Internetseite des Landkreises OPR bekannt gegeben.
Wenn Sie sich an diese Grundsätze halten, dann handeln Sie umweltbewusst und werden damit Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altarzneimitteln gerecht.
Gefahr im Verzug für Gesundheit und Umwelt
Weitere Informationen ...
aktualisiert am 21.11.2016