Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin leben 2019 erneut deutlich weniger Personen, die Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, d.h. einen Antrag auf Asyl bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt haben. Die Unterbringung erfolgt sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in Wohnungen; die Kapazitäten werden den aktuellen Entwicklungen angepasst. Gleichzeitig steigt der Anteil aller ausländischen Personen kontinuierlich an, verharrt aber im Bundesdurchschnitt auf vergleichsweise niedrigem Niveau.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) visualisiert regelmäßig die Daten als interaktive Karte und bietet einen Überblick über die regionale Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzsuchenden in Deutschland auf Kreisebene. Zur Erwerbstätigkeit ausländischer Mitbürger/innen veröffentlicht es die Ergebnisse des Ausländerzentralregisters jährlich; über die Suchworte „Brandenburg“ und „Ostprignitz-Ruppin“ finden sich die Daten für unsere Region. Daten und Grafiken für Brandenburg über Menschen mit Migrationshintergrund, ausländische Bevölkerung, Flüchtlinge und Asylsuchende veröffentlicht das MASGF. Aktuelle Zahlen und Fakten über Flüchtlinge in Deutschland vom Mediendienst Integration. Die "Internationale Organisation für Migration" (IOM) bietet verlässliche Daten zu Flucht, Asyl und Migration als globale Statistiken und Informationen.
In 2019 wurden dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin 48 Personen, die zur Asylantragstellung in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, zugewiesen. Für 2020 lautet die Prognose ähnlich. Dies ist ein deutlicher Rückgang zum historischen Höchststand von 1428 Personen im Jahr 2015, obwohl die weltweiten Fluchtbewegungen nicht zurückgingen.
Im Jahr 2019 lebten 4.192 ausländische Personen in Ostprignitz-Ruppin; dies entspricht einem sog. Ausländeranteil von 4,2%, bundesweit lag der durchschnittliche Anteil 2018 bei 12,2%. Als ausländische Personen werden alle Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft gezählt sowie Einheimische mit Eltern aus dem Ausland. Das sind neben den Personen im bzw. aus dem Asylverfahren auch EU-Bürger und -Bürgerinnen, staatenlose Personen sowie alle Menschen aus Drittstaaten, die sich zeitweise (z.B. als Saisonarbeitende, für ein Studium oder als AuPair) hier aufhalten.
2019 lebten Personen aus ca. 113 Staaten in Ostprignitz-Ruppin. Nach Alter aufgeschlüsselt waren die ausländischen Bewohner und Bewohnerinnen in OPR zu 35% höchstens 25 Jahre alt, 22% sogar noch minderjährig (jünger als 18 Jahre). Im klassischen Erwerbsalter von 26 bis 65 Jahren waren 62%; nur 3% sind älter als 65 Jahre.