Der Landrat (Hauptverwaltungsbeamte) wird in allgemeiner, umittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den Bürgern des Landkreises für die Dauer von acht Jahren gewählt. Er ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit, Leiter der Kreisverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises.
Seine Aufgaben und Zuständigkeiten sind im § 54 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) geregelt.
Anschrift/ Dienstsitz
Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin (Lage)
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Ralf Reinhardt (SPD) |
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Angela Pietsch |
Referentin des Landrates: |
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Sprechzeiten: |
Termine nach Vereinbarung |
Erster Beigeordneter: |
Werner Nüse |