28.01.2021
Medizinische Maskenpflicht auch in Gebäuden des Landkreises
Der Landkreis weist darauf hin, dass nach der aktuell gültigen Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Besucher*innen der kreislichen Gebäude in den Gebäuden eine medizinische Maske tragen müssen.